Reklamationsordnung für Besteller der Unterkunft und Dienstleistungen in den Ferienwohnungen der ŠVADLA, GmbH

 

Anbieter:

ŠVADLA, GmbH,

mit Sitz in Čelakovského sady 433/10, Vinohrady, 120 00 Praha 2

Umsatz-ID Nummer: CZ24301205

 

 

1. Allgemeine Bestimmungen

ŠVADLA GmbH, Umsatz-ID Nummer: CZ24301205 (weiter nur „Vermieter“) veröffentlicht diese Reklamationsordnung (weiter nur „RO“) im Einklang mit dem Gesetz Nr. 634/1992 über den Verbraucherschutz und Nr. 89/2012 des Bürgergesetzbuches.

 

Im Mittelpunkt der RO steht die Definition des Verhältnisses zwischen dem Vermieter und dem Klienten im Hinblick auf Schadenverantwortung und angebotene Dienste oder Sachen. Die RO bezieht sich auf Unterkunftsdienste, Verpflegung, Transportdienste und Zusatzverkauf.

 

2. Das Recht des Klienten auf Reklamation mangelhafter Dienstleistungen

Der Vermieter ist verantwortlich für rechtmäßige und pünktliche Gewährung der bestellten Dienstleistungen. Der Vermieter ist verpflichtet den Klienten genau und gänzlich über die Bedingungen und Ausmaß der angebotenen Dienstleistungen zu informieren.

 

Der Klient besitzt das Reklamationsrecht auf möglich auftretende Mängel der Dienstleistungen, gekaufter Ware, mitsamt dem Recht auf die Entfernung, den Austausch, Ersetzung durch neue Dienstleistung oder Gegenstand, oder auf angemessene finanzielle Ermäßigung der Dienstleistungen oder Ware. .

 

3. Erhebung der Reklamation

Das Reklamationsrecht soll umgehend erhoben werden, damit der Vermieter diese beheben kann, bestenfalls vor Ort. Die Reklamation kann entweder mündlich oder schriftlich erhoben werden. Falls diese schriftlich gemacht wird, gilt Absatz 5 dieser RO für inhaltliche Annehmlichkeiten.

 

Wenn der Klient eine Reklamation erhebt, legt er eine Bestätigung/Rechnung für die bezahlte Dienstleistung oder Ware vor, oder zeigt den zu reklamierenden mangelhaften Gegenstand. Der Klient ermöglicht weitere reibungslose Zusammenarbeit mit dem Vermieter, vollends informiert über die Mängel, gewährt, falls nötig, Eintritt in die Ferienwohnung, damit der Vermieter den Reklamationsanspruch abwiegen kann.

 

4.1. Ergänzungen für individuelle Dienstleistungen

 

4.1.1. Bewirtung/Verpflegung

Mängel in der Qualität des Essens oder Getränke (zum direkten Verbrauch) reklamiert der Klient umgänglich nach Feststellung des Mangels, vor allem direkt bei der Bedienung. Falls die Menge oder Gewicht bemängelt werden, ist dies vor dem Beginn der Konsumierung zu reklamieren.

 

Die Lebensmittelmängel werden als irreparabel angesehen. Wenn also solche Mängel auftreten, hat der Klient das Recht auf vollen und kostenlosen Ersatz oder auf Geldrückgabe, ggf. auf angemessene Ermäßigung.

 

Sollte das richtige Gewicht, Maß oder Temperatur des Essens oder Getränke nicht eingehalten werden, hat der Klient das Recht auf kostenlose und sofortige Behebung des Mangels, und zwar bevor er mit der Konsumierung anfängt.

 

 

 

 

4.1.2. Unterkunft

Die Reklamation der Mängel in der Unterkunft muss beim Vermieter gleich nach der Feststellung gemeldet werden. Der Reklamationsanspruch verfällt mit dem Beenden des Aufenthaltes.

 

Der Klient hat das Recht kostenlose und sofortige Behebung aller festgestellten Mängel in der Ferienwohnung, in der Regel durchs Ersetzen mangelhafter Gegenstände. Falls es hier um Mängel technischer Natur handelt (Heizung, Wasserdruck, Wassertemperatur, Strom usw.), und falls die Möglichkeit nicht besteht, dem Klienten eine andere Ferienwohnung anzubieten, und diese Ferienwohnung dem Klienten trotzdem angeboten wird, hat der Klient im gegenseitiger Einverständnis mit dem Vermieter Anspruch auf Ermäßigung vom Preis für die Unterkunft, oder er hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten und damit auf Geldrückgabe (Gesamtbetrag), dies in der Regel aber vor der ersten Übernachtung.

 

5. Reklamationsverfahren í

Falls der Klient das Reklamationsrecht auf Dienstleistung geltend macht, ist der Angestellte des Vermieters verpflichtet, die bemängelte Sache zu untersuchen, und entscheiden ob der Sachverhalt einer Reklamation entspricht und damit begründet ist – in eindeutigen Fällen sofort, in schwierigeren innerhalb 10 Tage. In diese Frist wird ein mögliches einzuholendes Gutachten vom fachmännischen Spezialisten nicht einberechnet. Die Reklamation muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung erledigt werden.

 

Bei berechtigter Reklamation muss der Vermieter die kostenlose Beseitigung oder angemessene Ermäßigung für die Mängel anbieten. Dies berührt nicht das Recht des Klienten im gesetzlich geregelten Fällen vom Vertrag zurückzutreten.

 

V případě, že Ubytovatel považuje reklamaci za neoprávněnou, je oprávněn zajistit posouzení kvality zboží či služby nezávislým kontrolním orgánem. Pokud se takovýmto posouzením potvrdí, že reklamace byla neoprávněná, náklady spojené s posouzením uhradí Klient.

 

Sollte der Vermieter die Reklamation als unberechtigt ansehen, hat er das Recht ein Gutachten vom unabhängigen Kontrollamt einzuholen. Sollte sich hierbei zeigen, dass die Reklamation nicht begründet war, kommt der Klient für die mit dem Guthaben verbundenen Kosten auf. Wenn die mündliche Reklamation nicht sofort kann erledigt werden, wird der zuständige Angestellte des Vermieter das Reklamationsprotokoll mit dem Klienten erstellen. In diesem Protokoll werden folgende Informationen aufgeführt: persönliche Daten des Klienten, Identifikationsangeben des Vermieters, Angabe zum Angestellten des Reklamation übernahm, Datum der Reklamation, Gegenstand der Reklamation, Anspruch wie die Reklamation erledigt werden soll. Falls der Klient Dokumente jeglicher Art zu der Reklamation anhängt, wird diese Tatsache im Reklamationsprotokoll festgehalten. Dar Reklamationsprotokoll unterschreiben beide Seiten, wobei der Klient eine Kopie erhält.

 

6. Endbestimmungen

Diese RO ist unteilbarer Bestand der Allgemeinen

 

Geschäftsbedingungen des Vermieters. Diese Reklamationsordnung tritt am 1.10.2015 in Kraft

 

 

 

In Prag, dem 1.10.2015

Jan Pacovský,

Geschäftsführer ŠVADLA, GmbH